Neu: Schulausflugticket für hessische Schulen

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FAQ zum SCHÜLERTICKET

Was kostet das Schülerticket Hessen?

Das neue Schülerticket kostet im freien Verkauf – also an Verkaufsstellen von RMV, NVV und VRN – 365 Euro pro Jahr. Die Bestellscheine können online heruntergeladen werden. Alle, die ihr Ticket bislang voll erstattet bekommen, zahlen auch weiterhin nichts.

Wer kann das Ticket kaufen?

Bezugsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in Hessen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Hessen liegt. Dazu zählen z.B. auch Volontäre oder Personen, die den Freiwilligendienst leisten. Eine Übersicht ist hier abrufbar. Für Studierende gibt es mit den Semestertickets eigene attraktive Angebote.

Wo gilt das neue Schülerticket?

Der Geltungsbereich des Schülertickets entspricht dem des Hessentickets. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach und Warburg.

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FAQ zum Schülerticket

Was kostet das Schülerticket Hessen?

Das neue Schülerticket kostet im freien Verkauf – also an Verkaufsstellen von RMV, NVV und VRN – 365 Euro pro Jahr. Die Bestellscheine können online heruntergeladen werden. Alle, die ihr Ticket bislang voll erstattet bekommen, zahlen auch weiterhin nichts.

Seit wann gibt es das Schülerticket Hessen?

Das Schülerticket wurde zum Schuljahr 2017 / 18 eingeführt.

Wer kann das Ticket kaufen?

Bezugsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in Hessen wohnen oder deren Schule oder Ausbildungsstätte in Hessen liegt. Dazu zählen z.B. auch Volontäre oder Personen, die den Freiwilligendienst leisten. Eine Übersicht ist hier abrufbar. Für Studierende gibt es mit den Semestertickets eigene attraktive Angebote.

Wo gilt das neue Schülerticket?

Der Geltungsbereich entspricht dem des Hessentickets. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach und Warburg.

Wie sieht das Ticket aus?

Das Schülerticket wird als eTicket auf einer Chipkarte ausgegeben, die in der Regel so aussehen wird:

Schülerticket als eTicket

Daneben gibt es weitere Chipkartendesigns der Verbünde und der lokalen Nahverkehrsorganisationen. Auf diesen Chipkarten kann ebenfalls ein Schülerticket Hessen gespeichert werden. Auf der ausgegebenen Chipkarte können nach Beendigung der Schule/Ausbildung andere Fahrscheine für den ÖPNV gespeichert werden.

Ist das neue Angebot immer günstiger als vorhandene Angebote oder entstehen Mehrkosten?

Das Schülerticket im freien Verkauf wird 365 Euro im Jahr, also umgerechnet einen Euro am Tag, kosten. Für die überwiegende Mehrheit der Schülerinnen und Schüler bzw. Auszubildenden wird das Ticket damit günstiger. Um nur einige Beispiele zu nennen: Im Schwalm-Eder-Kreis kostet ein Ticket im Ausbildungstarif im Schnitt 540 Euro, im Landkreis Fulda 530 Euro, in Frankfurt 417,90 Euro, im Landkreis Bergstraße 505 Euro. Nur in einigen Fällen gibt es bislang stadt- oder kreisweit geltende Angebote, die günstiger als das geplante Schülerticket sind.

Für alle Nutzer bedeutet das neue Ticket jedoch eine deutliche Angebotsausweitung, da es nicht – wie bislang – in der Regel nur stadt- oder kreisweit, sondern hessenweit gelten wird. Für alle, deren Wege über Kreisgrenzen hinwegführen, ist die Ersparnis also nochmals größer, da keine Zusatzfahrscheine mehr gelöst werden müssen.

Wo kann ich das Schülerticket Hessen kaufen?

Das Schülerticket Hessen kann ab Juni in den RMV-, NVV- und VRN-Verkaufsstellen bestellt werden. Die Bestellscheine stehen dann auch zum Download auf www.rmv.de, www.nvv.de und www.vrn.de bereit.

Welche Unterlagen benötige ich, um das Ticket zu kaufen?

Personen bis einschließlich 17 Jahre, die in Hessen wohnen, müssen ausschließlich ihr Alter und ihren Wohnort nachweisen. Sofern der Wohnort nicht in Hessen liegt, ist eine Schulbescheinigung der hessischen Schule notwendig. Ab 18 Jahren erfolgt der Nachweis auf dem Bestellschein durch die Schule/ausbildende Stelle und ist mit der Bestellung einzureichen.

Muss ich das Ticket dort kaufen, wo mein Kind zur Schule geht, oder kann ich es am Wohnort kaufen?

Das Schülerticket Hessen kann bei den drei hessischen Verkehrsverbünden (RMV, NVV, VRN) erworben werden.

Kann ich jederzeit das Ticket kaufen oder muss ich zu Beginn des Schuljahres die Entscheidung dafür treffen?

Das Schülerticket Hessen kann auch während des Schuljahres gekauft werden. Die Gültigkeit beginnt immer am Ersten eines Monats. Es ist auch dann für ein Jahr gültig.

Kann ich das Schülerticket Hessen vorzeitig kündigen?

Ja, allerdings wird bei vorzeitiger Kündigung des Schülerticket Hessen für jeden angefangenen Monat 1/6 des Verkaufspreises berechnet. Der danach verbleibende Rest wird ab einem Betrag von 5,00 Euro erstattet.

Kann ich jederzeit kündigen oder immer zum Ende eines Monats?

Es kann nur zum Monatsende gekündigt werden.

Wieviel kostet das Ticket für Geschwisterkinder?

Das Schülerticket kostet 365 Euro im Jahr und ist damit deutlich günstiger als die Mehrzahl der bisherigen Zeitkarten für Schülerinnen und Schüler. Es gibt keinen darüber hinausgehenden „Geschwisterbonus“.

Muss ich meine CleverCard kündigen oder läuft die Umstellung automatisch?

Zum genauen Ablauf des Umstellungsprozesses von den bisherigen Angeboten auf das Schülerticket Hessen und dazu, wie lange bereits erworbene Angebote des Ausbildungstarifs gelten, stellen die drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN zeitnah Informationen bereit.

Werden die CleverCards, MobiTicks und andere Angebote abgeschafft?

Die bisherigen hessischen Angebote von Jahreskarten für Schüler werden zum Schülerticket weiterentwickelt. Erhalten bleiben die Angebote aus anderen Bundesländern und von grenzüberschreitenden Verbünden wie dem VRN, die auch in Teilen Hessens gelten (z.B. die CleverCard der Stadt Mainz und das Maxx-Ticket des VRN). Erhalten bleiben auch die bisherigen Angebote von Wochen- und Monatskarten für Schüler, Schülerinnen und Auszubildende.

Was passiert, wenn das Ticket verloren wird?

Verloren gegangene Tickets werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro ersetzt.

Welcher Geltungsmonat ist der erste für dieses Jahresticket? Ist das konstant oder hängt es von der Lage der Sommerferien ab?

Das Ticket kann nach der Einführung ab Beginn jedes Kalendermonats erworben werden und gilt dann jeweils ein Jahr.

Kann das Ticket in monatlichen Raten bezahlt werden?

Ja, das Ticket kann auch in zwölf Monatsraten zu je 31,00 Euro bezahlt werden.

Gibt es weiterhin Wochen- und Monatskarten für Schülerinnen, Schüler und Auszubildendes?

Soweit es diese Angebote heute schon gibt, bleiben sie erhalten.

Wie läuft der Ticket-Übergang in andere Bundesländer? Ab wo brauche ich eine zusätzliche Fahrkarte?

Der Geltungsbereich des Schülertickets entspricht dem des Hessentickets. Eine Übersichtskarte ist hier abrufbar. Mit dem Ticket kann man in ganz Hessen fahren sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, Eberbach und Warburg. Mit der Einbeziehung dieser Umsteigestationen stellen wir Übergänge in andere Verkehrsverbünde sicher. Wer mit einem Schülerticket Hessen über diesen Bereich hinaus fahren möchte, braucht eine zusätzliche Fahrkarte ab dem letzten Halt innerhalb des Geltungsbereichs des Schülertickets.

Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden? Auch der Fernverkehr?

Das Schülerticket gilt wie die bisherigen Schülerzeitkarten in allen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich (s.o.), soweit diese in die Angebote der Verkehrsverbünde einbezogen sind. Das Schülerticket Hessen gilt somit nicht in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG und von Privatbahnen (IC, EC, ICE, Locomore). Mit dem Ticket können Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Regionalzüge in Hessen genutzt werden, außerdem Nachtbus- und Schnellbuslinien. Für zuschlagspflichtige Angebote fallen entsprechende Aufpreise an.

Ist die Nutzung der 1. Klasse gegen Aufpreis möglich?

Nein.

Gibt es die Möglichkeit, am Wochenende oder abends jemanden auf die Fahrkarte mitzunehmen?

Nein. Mit dem Ticket können keine weiteren Personen mitgenommen werden.

Unter welchen Umständen dürfen Nicht-Hessen das Ticket kaufen?

Schüler und Auszubildende, die außerhalb Hessens wohnen, können das Ticket kaufen, wenn ihre Schule oder ihre Ausbildungsstätte in Hessen ist.

Darf das Ticket auch erworben werden, wenn die Schule außerhalb Hessens liegt?

Ja, alle Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in Hessen wohnen, können das Schülerticket Hessen erwerben, auch wenn die die Schule oder Ausbildungsstätte außerhalb Hessens liegt. Der genaue Geltungsbereich des Tickets ist hier abrufbar. Für die Fahrt zwischen letztem Gültigkeitspunkt des Tickets und dem Fahrziel ist eine weitere Fahrkarte zu lösen.

Ist das Ticket übertragbar?

Nein. Das Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar.

Welche Kinder erhalten das Ticket kostenlos bzw. können sich die Kosten erstatten lassen?

Der Anspruch auf Kostenerstattung nach dem Hessischen Schulgesetz wird nicht verändert. Sprich: Wer bislang die Kosten für seine Fahrkarte zur Schule erstattet bekommt, wird auch weiterhin nichts zahlen müssen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mehr als 2 km zur Grundschule beziehungsweise von mehr als 3 km für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 bzw. Grundstufe der Berufsschule sowie für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders gefährlichen Schulweg. Eine Änderung des Schulgesetzes, in dem die entsprechenden Erstattungsregelungen festgelegt sind (§ 161 Abs. 2 HSchG), ist nicht vorgesehen. Auch ein Schülerticket Hessen, für das die Kosten vom Schulwegekostenträger übernommen werden, ist in ganz Hessen gültig.

Wie wird das neue Angebot finanziert?

Da das Ticket für die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Auszubildenden neben dem deutlich größeren Geltungsbereich auch eine Preissenkung mit sich bringt, bedeutet dies auf der anderen Seite bei den Verkehrsverbünden natürlich Mindereinnahmen durch die Preissenkungen gegenüber den bisherigen Jahreskarten. Wir haben dazu mehrere Szenarien wissenschaftlich entwerfen lassen und gehen davon aus, dass sich durch das Schülerticket unter dem Strich Mindereinnahmen bei den Verbünden in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich ergeben. Diese Summe stellt das Land den Verbünden während des geplanten dreijährigen Probebetriebs zusätzlich bereit.

Bei der Berechnung der Mindereinnahmen stützen wir uns auf die äußerst positiven Erfahrungen, die beispielsweise in Darmstadt und im Kreis Darmstadt-Dieburg mit dem MobiTick und in Frankfurt mit der CleverCard gemacht wurden. Auch dort hätte das Defizit in Folge der Preissenkungen nach den vorhergehenden Prognosen deutlich höher ausfallen müssen als es sich real darstellt. Denn ein Großteil der Preissenkungen wurde durch Mehreinnahmen dank einer deutlich höheren Nachfrage nach ÖPNV-Tickets kompensiert.

Wie kann das hessenweite Schülerticket günstiger sein als große Teile des bestehenden Angebots an kreisweiten Karten?

Für die Landkreise bzw. Städte, die die Schülerbeförderung bezahlen („Schulwegekostenträger“), ändert sich nichts. Das Land stellt in der dreijährigen Erprobungsphase aus eigenen Mitteln 20 Mio. Euro pro Schuljahr als Zuschuss zusätzlich zur Verfügung. Außerdem wird erwartet, dass das Schülerticket dem Nahverkehr neue Nutzer und damit Einnahmen erschließt.

Woher kommen die 20 Mio. Euro Landesgeld pro Schuljahr in der dreijährigen Erprobungsphase? Werden Sie den Verbünden oder Kommunen an anderer Stelle weggenommen?

Nein, es handelt sich um originäres Landesgeld, das nicht dem Kommunalen Finanzausgleich oder ähnlichen, speziell für die Kommunen gedachten Fördertöpfen entnommen wird.

Ist das Landesgeld Teil der 2016 abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarungen mit den Verbünden für die Jahre 2017-2021?

Nein, die 20 Mio. Euro werden zusätzlich bereitgestellt.

Können mit dem Ticket Fahrräder kostenlos mitgenommen werden?

Die Mitnahme von Fahrrädern im RMV und NVV erfolgt kostenlos und richtet sich nach den jeweiligen Beförderungsbedingungen. Im VRN ist die Mitnahme in den morgendlichen Spitzenverkehrszeiten teilweise eingeschränkt, außerdem dürfen Kinder unter 12 Jahren ein Fahrrad nur mitnehmen, wenn sie von einer volljährigen Person begleitet werden.

Weitere Informationen für den RMV unter
http://www.rmv.de/de/Fahrgastinfos/Unterwegs_mit/Fahrrad/31818/Fahrradmitnahme.html

für den NVV unter
http://www.nvv.de/uploads/media/NVV_Befoerderungsbedingungen_2016.pdf

für den VRN unter
https://www.vrn.de/mobilitaet/fahrrad/fahrradmitnahme/index.html.

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Wie sieht das Schülerticket aus?

So sieht das eTicket aus
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Hessenweit

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Freie Fahrt!

Und zwar hessenweit. Den genauen Geltungsbereich als Streckenkarte können Sie hier abrufen.

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Kontakt und Ansprechpartner

Bei Fragen rund um die Bestellung und den Verkauf des Tickets wenden Sie sich bitte direkt an den Verkehrsverbund für Ihre Region:

rmv nvv vrn

RMV-Servicetelefon: 069 / 24 24 80 24
Abo-Hotline NVV: 0561 / 780 563
VRN-Callcenter: 0621 / 1077 077

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